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Betriebshaftpflicht Baugewerbe Vergleich
Warum Sie eine Betriebshaftpflicht haben sollten?
Auf einer Baustelle kann viel passieren - ob die Stolperfalle durch einen vergessenen Eimer oder der nicht korrekt gesicherte Bagger, ein Schaden kommt meist schneller als gedacht. Bauunternehmen stehen dabei in der Pflicht, für die Folgen ihrer betrieblichen Tätigkeit gerade zustehen. Wir bieten daher einen umfassenden Versicherungsschutz für das Baugewerbe an, der das erhöhte Risiko für alle handwerklichen Tätigkeiten am Bau absichert. Dabei vergleichen wir die aktuellen Tarife von über 30 im Bereich des Baugewerbes tätigen Versicherern.
Ihre Haftung bei verursachten Schäden
Wenn Sie als Unternehmer im Baugewerbe einen Betrieb betreiben, haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb oder auch durch Ihre Mitarbeiter entstehen. Auch bei sorgfältiger Erledigung Ihrer Aufgaben kann ein Missgeschick passieren und zu einem Schaden führen. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen daher vor den finanziellen Folgen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Egal ob es sich um einen Personenschaden oder einen Sachschaden handelt, sind die finanziellen Folgen oft unabsehbar und können Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Sichern Sie sich daher unbedingt ab. Versichert ist nicht nur die Schadenzahlung, sondern auch die Prüfung, ob eine Forderung berechtigt ist, sowie eine mögliche Schadenabwehr. Dabei werden auch notwendige Anwaltskosten übernommen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe ist eine wichtige Versicherungen für Selbstständige und alle anderen Unternehmen mit Angestellten. Das Gesetz verpflichtet jede Person und jedes Unternehmen, verursachte Schäden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Obergrenze. Wer also nicht versichert ist und Schadenersatz leisten muss, riskiert das finanzielle Aus. Mit einer Betriebshaftpflicht ist Ihr gesamtes Unternehmen versichert. Dazu gehören die Inhaber einer Firma, ein Unternehmen als juristische Person, alle Teilhaber und Gesellschafter und natürlich auch alle Mitarbeiter.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis (Versicherungsfall) einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hat.
Rundum gut versichert
Als seit über 34 Jahren tätiger Versicherungsmakler kennen wir Ihre Bedürfnisse unserer gewerblichen Firmenkunden. Wir bieten Ihnen speziell auf das Baugewerbe zugeschnittene Lösungskonzepte, mit dem Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, aber auch Ihre eigenen privaten und betrieblichen Risiken optimal absichern können.
Diese Schäden begleicht eine Betriebshaft für das Baugewerbe
Personenschäden
- Schadenersatz wie Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand durch Ihr Missgeschick verletzt
- Schadenersatz wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, wenn Sie Eigentum von Dritten beschädigen
- Schadenersatz, wenn durch einen Personen- oder Sachschaden zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen
- Schadenersatz, wenn fremde Sachen beschädigt werden, wenn Sie daran arbeiten.
- Schutz besteht für Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter im Rahmen von Tätigkeiten für den versicherten Betrieb.